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Technische Daten Übersicht
Informationen zu den Wohnwagengewichten und gewichtsbezogenen Angaben (NEXT)
Bei der Auswahl und Konfiguration solltest du unbedingt berücksichtigen, dass jeder Wohnwagen herstellerseitig nur für eine maximal zulässige Gesamtmasse konzipiert ist, die während der Fahrt nicht überschritten werden darf. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu den Wohnwagengewichten, die wir für dich im Folgenden zusammengefasst haben, ergeben sich aus der in der Europäischen Union einheitlich geltenden Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 der Kommission vom 31.03.2021. Bitte lies die nachfolgenden Informationen vor der Auswahl und Konfiguration deines Wohnwagens aufmerksam durch. Solltest du hierzu Fragen haben, wende dich gerne auch an deinen NEXT Handelspartner.
1. Die technisch zulässige Gesamtmasse
Die „technisch zulässige Gesamtmasse" bezeichnet das vom Hersteller festgelegte maximale Gewicht, das dein Wohnwagen in beladenem Zustand während der Fahrt haben darf. Bitte berücksichtige unbedingt, dass eine Überschreitung der technisch zulässigen Gesamtmasse während der Fahrt zu einem Sicherheitsrisiko führen kann und in vielen europäischen Ländern mit Bußgeldern geahndet wird. Daher empfehlen wir dir, deinen Wohnwagen vor jeder Fahrt zu wiegen und sicherzustellen, dass die technisch zulässige Gesamtmasse nicht überschritten wird. Die herstellerseitig festgelegte technisch zulässige Gesamtmasse findest du für jeden Grundriss in den technischen Daten.
2. Die Masse in fahrbereitem Zustand
Bei der „Masse in fahrbereitem Zustand“ handelt es sich um das Gewicht des gemäß den Herstellerangaben serienmäßigen, leeren Wohnwagens, das die folgenden Positionen umfasst:
- die Serienausstattung des Wohnwagens gemäß den Herstellerangaben,
- die Masse des Aufbaus und der Anhängevorrichtung,
- den zu 100 % gefüllten Frischwassertank (25 l),
- den zu 100 % gefüllten Toiletten-Spültank,
- eine zu 100 % gefüllte Stahl-Gasflasche mit einem Gewicht von 12 kg (Füllmenge: 5 kg).
Die Masse in fahrbereitem Zustand wird für jeden Grundriss ebenfalls in den technischen Daten angegeben.
Bitte beachte jedoch, dass es sich hierbei um errechnete Werte aus dem Typgenehmigungsverfahren handelt, die gesetzlich zulässigen Toleranzen von bis zu ± 5 % unterliegen, welche wiederum unmittelbaren Einfluss auf die verbleibende Nutzlast und Zuladung des ausgewiesenen Wohnwagens haben können (dazu auch unter 4.).
Beispiel:
Masse in fahrbereitem Zustand lt. technischen Daten | 805 kg |
Gesetzlich zulässige Toleranz von ± 5 % | ± 40 kg |
Gesetzlich zulässige Spanne der Masse in fahrbereitem Zustand | 764 – 845 kg |
Die gesetzlich zulässige Spanne der Masse in fahrbereitem Zustand wird in den technischen Daten ebenfalls angegeben.
Da die gesetzlich zulässigen Toleranzen die verbleibende Nutzlast und die Zuladung des einzelnen Wohnwagens beeinflussen können, solltest du die Zulässigkeit solcher Toleranzen bereits bei der Konfiguration deines Wohnwagens bedenken.
Beispiel:
Realisieren sich bei dem Wohnwagen aus dem obigen Beispiel gesetzlich zulässige Toleranzen in Höhe von + 1 % bei der Masse in fahrbereitem Zustand, erhöht sich diese von 805 kg auf 813 kg, wodurch die Nutzlast und die verbleibende Zuladung des Wohnwagens um 8 kg verringert werden.
3. Die tatsächliche Masse des Wohnwagens und die Serien-/Sonderausstattung
Die „tatsächliche Masse“ des Wohnwagens beinhaltet die Masse im fahrbereiten Zustand und die werksseitig eingebaute Sonderausstattung.
Die „Serienausstattung“ beschreibt die Basis-Konfiguration eines Fahrzeugs mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Ausstattungsmerkmalen. Hierzu zählen auch sämtliche serienmäßig angebrachten Ausrüstungsteile. Detaillierte Informationen zur Serienausstattung für jeden Grundriss findest du im Konfigurator.
Die „Sonderausstattung“ umfasst alle Ausrüstungsteile, die nicht zur Serienausstattung gehören und unter der Verantwortung des Herstellers ab Werk an dem Wohnwagen angebracht werden. Nicht zur Sonderausstattung zählt hingegen Zubehör, das nach der werkseitigen Auslieferung des Wohnwagens von dir oder einem Handelspartner eingebaut wird. Auch die Angaben zur werkseitig bestellbaren Sonderausstattung findest du im Konfigurator.
Wichtig ist, dass der Einbau von Sonderausstattung immer zu einer Verringerung der Nutzlast und der Zuladung des Wohnwagens führt (dazu auch unter 4.). Welche Masse an Sonderausstattung für welchen Wohnwagen und welchen Grundriss ab Werk höchstens bestellt werden kann, kannst du den technischen Daten entnehmen (dazu auch unter 5.).
4. Die (Mindest-)Nutzlast und die Zuladung
Die „Nutzlast“ eines Wohnwagens wird ermittelt, indem von der technisch zulässigen Gesamtmasse die Masse im fahrbereiten Zustand sowie die Masse der Sonderausstattung abgezogen werden. Bei Wohnwagen entspricht die Nutzlast grundsätzlich der „verbleibenden Zuladung“.
Beispiel:
Technisch zulässige Gesamtmasse | 1.000 kg |
Masse in fahrbereitem Zustand lt. technischen Daten | 805 kg |
Masse der ausgewählten Sonderausstattung | 0 kg |
Verbleibende Zuladung (Nutzlast) | 195 kg |
Bitte beachte jedoch, dass sich die Nutzlast und damit auch die verbleibende Zuladung aufgrund von gesetzlich zulässigen Toleranzen bei der Masse in fahrbereitem Zustand in Höhe von bis zu + 5 % entsprechend verringern kann (dazu auch unter 2.).
Der europäische Gesetzgeber schreibt für Wohnwagen eine feste „Mindest-Nutzlast“ für Gepäck und sonstige Gegenstände vor, die nicht Teil der werkseitig angebrachten Sonderausstattung sind. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass du dein persönliches Gepäck, wie etwa Kleidung, Toiletten- und Küchenausstattung, Lebensmittel, Camping-Ausrüstung oder Spielzeug transportieren kannst, ohne hierdurch die technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand zu überschreiten.
Diese Mindest-Nutzlast wird bei Wohnwagen wie folgt berechnet:
Mindest-Nutzlast in kg ≥ 10*(n + L)
n = Höchstzahl der Schlafplätze und
L = Aufbaulänge des Fahrzeugs in Metern.
Beispiel:
Bei einem Wohnwagen mit 3 Schlafplätzen und einer Aufbaulänge von 4,60 m beträgt die Mindest-Nutzlast 76 kg (10*[3+4,60]).
Angaben zur Anzahl der Schlafplätze findest du für jeden Grundriss in den technischen Daten.
Bitte beachte, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Nutzlast bei der Konfiguration deines Wohnwagens nicht unterschritten werden darf. Sollte sich die tatsächliche Fahrzeugmasse durch die Auswahl von Sonderausstattungen so weit erhöhen, dass zwischen der tatsächlichen Fahrzeugmasse und der technisch zulässigen Gesamtmasse nicht mehr genügend freie Masse für die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Nutzlast verbleibt, musst du das Fahrzeug entweder auflasten oder Sonderausstattung abwählen, um die Konfiguration und den Bestellvorgang fortsetzen zu können.
Stelle sicher, dass die technisch zulässige Gesamtmasse auch rechnerisch nicht überschritten wird, indem du dich hierzu gegebenenfalls auch bei deinem NEXT Handelspartner erkundigst.
5. Die maximale Masse für Sonderausstattung
Um sicherzustellen, dass die technisch zulässige Gesamtmasse unserer Wohnwagen unter Berücksichtigung der Masse im fahrbereiten Zustand und der gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Nutzlast durch den Einbau von Sonderausstattung nicht überschritten wird, haben wir den Einbau von Sonderausstattung herstellerseitig begrenzt und eine „maximale Masse für Sonderausstattung“ festgelegt.
Diese maximale Masse für Sonderausstattung wird berechnet, indem von der technisch zulässigen Gesamtmasse die Masse in fahrbereitem Zustand sowie die Mindest-Nutzlast abgezogen werden.
Da die Masse in fahrbereitem Zustand als errechneter Wert gesetzlich zulässigen Toleranzen von bis zu ± 5 % unterliegt und das Auftreten dieser Toleranzen zu einer tatsächlichen Unterschreitung der Mindest-Nutzlast führen kann, rechnen wir die gesetzlich zulässigen Toleranzen bei der maximalen Masse für Sonderausstattung vorsorglich ein. Ebenfalls berücksichtigt werden besondere Ausstattungsmerkmale von Ländervarianten und Sondermodellen, die nicht Teil der Serienausstattung sind.
Die maximale Masse für Sonderausstattung wird für jeden Grundriss in den technischen Daten ausgewiesen.
Beispiel:
Technisch zulässige Gesamtmasse | 1.000 kg |
Masse in fahrbereitem Zustand lt. technischen Daten | 805 kg |
Gesetzlich zulässige Toleranz von + 5 % | + 40 kg |
Masse in fahrbereitem Zustand unter Berücksichtigung der gesetzlich zulässigen Toleranz | 845 kg |
Mindest-Nutzlast | 76 kg |
Maximale Masse für Sonderausstattung | 79 kg |
Verbleibende Zuladung (Nutzlast) insgesamt | 155 kg |
Technische Details
Abmessungen
Gewicht
*Auf Basis "Masse im fahrbereiten Zustand (+5%) errechnet
Schlafen
Weitere Details
Zeichenerklärung
1. Die Masse in fahrbereitem Zustand wurden gemäß VO (EU) 2021/535, unter Berücksichtigung der Serienausstattung des Wohnwagens gemäß Herstellerangaben, den zu 100 % gefüllten Frischwassertank (25 ltr.), des zu 100 % gefüllten Toiletten Spültanks und einer zu 100 % gefüllten Stahl-Gasflasche mit einem Gewicht von 12 kg bei einer Füllmenge von 5 kg ermittelt. Es handelt sich um einen errechneten Wert, der rechtlich zulässigen Toleranzen von bis zu +/- 5 % unterliegt (siehe Klammerzusatz). Da sich das Auftreten von rechtlich zulässigen Toleranzen unmittelbar auf die verbleibende Nutzlast auswirkt, müssen diese Toleranzen bereits bei der Konfiguration des Fahrzeugs berücksichtigt werden.
2. Bei der maximalen Masse für Sonderausstattung handelt es sich um einen für jeden Grundriss errechneten Wert, mit dem die Masse für die werksseitig bestellbare Sonderausstattung begrenzt ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die gesetzlich vorgeschriebene sog. Mindest-Nutzlast eingehalten wird. Die maximale Masse für Sonderausstattung wurde auf Basis der “Masse i. fahrber. Zustand” (+5%) errechnet.
3. Alternative Reifengrößen sind dem Hersteller erlaubt.
4. Bei der technisch zulässigen Gesamtmasse in beladenem Zustand handelt es sich um die herstellerseitig festgelegte Gesamtmasse, die im Fahrbetrieb in keinem Fall überschritten werden darf.
5. Bei allen Gewichtsvarianten ist das Umlaufmaß identisch.
6. Die Nutzlast und die damit auch verbleibende Zuladung kann sich aufgrund von gesetzlich zulässigen Toleranzen bei der Masse im fahrbereiten Zustand in Höhe von bis zu + 5% entsprechend verringern.
7. Größe: 430 x 150 x 240 mm
8. Größe Filzkörbchen: 300 x 180 x 180 mm, Größe Kissen: 300 x 600 mm
Wichtige Hinweise
- Die Produktinformation und die Preisliste beinhalten den Serienstand bei Drucklegung. Trotz Überprüfung der Inhalte sind Druckfehler nicht ausgeschlossen. Im Laufe des Modelljahres behalten wir uns vor, Ausstattungsänderungen und Produktverbesserungen vorzunehmen. Druck- und fototechnische Farbunterschiede sind nicht ganz auszuschließen.
- Die in der Produktinformation und in der Preisliste abgebildeten Modelle enthalten teilweise Sonderausstattungen bzw. Dekorationen, die nicht zum serienmäßigen Lieferumfang gehören.
- Bei sämtlichen Maß- und Gewichtsangaben sind - bedingt durch Verarbeitung natürlicher Werkstoffe - Abweichungen von bis zu +/- 5 % möglich. Bei Einbau von Zubehör erhöht sich die Masse in fahrbereitem Zustand. Anbauten am Fahrzeug können die Stützlast beeinflussen. Alle Maßangaben sind unverbindlich und können geringfügigen Veränderungen unterliegen.
- Angaben zu Massen und Gewichten erfolgen gemäß VO (EU) 2021/535, sofern im Katalog einschließlich technischer Daten und Preisliste keine abweichenden Angaben beinhaltet sind.
- Achtung: Achs- und Stützlasten sowie die Einhaltung der technisch zulässigen Gesamtmasse sind zu beachten. Durch eine Verteilung der Beladung im Fahrzeug ist für die Einhaltung der zulässigen Massen und Lasten zu sorgen.
- Die technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand darf in keinem Fall überschritten werden. Bitte fragen Sie bei Bedarf Ihren Fendt-Caravan Fachhändler.
- Ausstattungen können die Nutzlast bzw. die Zuladung durch Erhöhung/Verringerung des Eigengewichts beeinflussen. Zu beachten ist, dass sich dadurch die Zuladung, je nach Ausstattung, verringern kann.
- Die Auswahl eines Vorzeltes basierend auf der Angabe dieses Umlaufmaßes, kann unter Umständen nicht ausreichend sein. Das angegebene Umlaufmaß gilt nur für Vorzelte, welche vollständig in die vorhandene Kederleiste des Caravans eingezogen werden. Das Umlaufmaß kann aufgrund von Sonderausstattung, Reifengröße und Beladung abweichen. Um ein exaktes, zur Vorzeltbauart passendes Umlaufmaß zu ermitteln, empfehlen wir Ihnen, den Caravan individuell zu vermessen
- Die Seitenwände von Caravans werden, genauso wie Bug-/Heckwände und Dachaufbauten, fast ausschließlich in der sogenannten Vollsandwich-Bauweise gefertigt. Die Vorteile dieser Sandwich-Bauweise sind gute Wärme- und Kälteisolierung, geringes Gewicht und hohe Stabilität. Leider kann es jedoch durch den Einsatz verschiedener Materialien wie z. B. Holz, PU-Leisten, Isolationsmaterial, GFK oder Aluminiumblech und den damit verbundenen verschiedenen Ausdehnungsgraden der verwendeten Materialien zu Toleranzabweichungen kommen. Die Ausprägungen sind je nach Witterung und Jahreszeit unterschiedlich. Gerade in den Übergangszeiten vom Sommer zum kühleren Herbst, von warmen Tagen und kühlen Nächten können diese Ausprägungen weitaus auffälliger sein, als es bei gleichbleibend konstanten Temperaturen eventuell der Fall ist. Das GFK bzw. Aluminiumblech dehnt sich bei Wärme aus und zieht sich bei Kälte zusammen. Die Materialien darunter, das Isolationsmaterial und das Holz bzw. die PU-Leisten tun dies ebenso, allerdings nicht im gleichen Maße und ebenso nicht im gleichen Tempo. Hier liegt ein physikalisch gesehen vollkommen normaler Vorgang vor. Bei Strukturblechen sind diese Erscheinungen nicht so auffällig wie bei Glattblechen, da durch die unruhige Fläche (Noppen, Hammerschlag) Spiegelungen gemindert werden. Aber auch hier sind produktionsbedingte Toleranzen und damit eventuell verbundene Abzeichnungen, bzw. optische Unruhen nicht vermeidbar. Bei Reparaturen am Aufbau von Caravans sind diese durch den Verwendungsmix dieser unterschiedlicher Materialien eventuell entstehenden Toleranzen ebenso unvermeidbar wie bei der Produktion der Fahrzeuge. Der Qualitätsstandard der Hersteller sollte auch der Maßstab zur Beurteilung der Reparaturqualität sein. Allgemein anerkannte Festlegungen zu Toleranzen und Prüfverfahren gibt es derzeit nicht. Abschließend bleibt festzuhalten, dass Welligkeiten, Abzeichnungen bzw. optische Unruhen sowohl am Neufahrzeug als auch im Reparaturfall unvermeidbar sind, aber weder die Stabilität noch die Funktionsfähigkeit oder Dichtigkeit des Fahrzeugs hierdurch beeinträchtigt werden.
- Der Hersteller gewährt eine 6-Jahresgarantie auf Dichtigkeit und Aufbauverbindungen des Caravans gemäß der Garantiebedingungen. Hierzu ist das Fahrzeug alle 12 Monate dem Caravan-Vertragshändler vorzuführen. Die Dichtigkeitschecks sind alle 12 Monate durchzuführen und kostenpflichtig.
- Mit dem Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Die Preise sind unverbindliche Preisempfehlungen ab Werk Mertingen inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Änderungen in Preis, Konstruktion und Ausstattung behalten wir uns vor.
- Die genannten Preise gelten nur im Rahmen der Serienfertigung. Ein nachträglicher Einbau von bestimmten Sonderausstattungsartikeln ist teilweise nicht möglich beziehungsweise mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
Preisliste NEXT Saison 2026, Stand 26.02.2025
NEXT ist eine Marke der FENDT-Caravan GmbH
Grundriss


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